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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Förderung beantragen

    • Förderung von Maßnahmen, die Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen:
      • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
      • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
      • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
      • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
      • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
    • Förderdauer ist abhängig vom Unterstützungsbedarf
    • Möglich sind Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber
    • Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter kann Träger beauftragen oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine ausstellen

    Zuständige Stelle

    die für Ihnre Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

    Agentur für Arbeit Friedrichshafen [Agentur für Arbeit Konstanz - Ravensburg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie sind
      • arbeitslos,
      • von Arbeitslosigkeit bedroht,
      • Ausbildung suchend gemeldet oder
      • erhalten Arbeitslosengeld II.
    • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft festgestellt.
    • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.

    Verfahrensablauf

    Die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung muss Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter vor Maßnahmebeginn genehmigen.

    • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im für Sie zuständigen Jobcenter oder in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
    • Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, eine geeignete Unterstützung zu erhalten.
    • Sie bekommen dann den Bescheid, ob die Maßnahme gefördert werden kann und welche Kosten übernommen werden.

    Sobald Sie die schriftliche Bewilligung erhalten haben, können Sie an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.

    Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr.

    Fristen

    • Suchen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • für den Antrag: keine
    • für die Teilnahme an der Maßnahme: möglicherweise Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Kinderbetreuungskosten, wenn diese nicht durch die Förderung gedeckt sind

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Einzelfall unterschiedlich

    Rechtsgrundlage

    § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2019 freigegeben.

         
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