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Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

    Als Tierärztin oder Tierarzt dürfen Sie in Baden-Württemberg erst tätig werden, wenn Sie Folgendes besitzen:

    • eine deutsche Approbation oder
    • eine Erlaubnis zur vorübergehenden oder beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs

    Mit Aufnahme der Tätigkeit als Tierärztin bzw. Tierarzt sind Sie automatisch Mitglied der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.

    Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem,

    • die beruflichen Belange der Mitglieder wahrzunehmen,
    • die Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder zu fördern und
    • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

    Als Mitglied müssen Sie einen Jahresbeitrag bezahlen. Diesen erhebt die Kammer, um ihren Aufwand zu decken. Das erste Jahr, nachdem Sie die Approbation oder die Berufserlaubnis erhalten haben, sind Sie von den Beiträgen befreit.

    Hinweis: Sie können freiwilliges Mitglied bleiben, wenn Sie

    • Ihre tierärztliche Tätigkeit ins Ausland verlagern oder
    • Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, ohne tierärztlich tätig zu sein und
    • zuvor Pflichtmitglied der Kammer waren.

    Dies ist nicht möglich bei einem Umzug in ein anderes Bundesland innerhalb Deutschlands, da Sie durch den Umzug Pflichtmitglied einer anderen Länderkammer werden.

    Zuständige Stelle

    Landestierärztekammer Baden-Württemberg

    Landestierärztekammer Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Tierärztin oder Tierarzt sein,
    • im Besitz einer deutschen Approbation oder einer vorübergehenden oder beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs sein (wird in Baden-Württemberg durch das Regierungspräsidium Stuttgart erteilt) und
    • in Baden-Württemberg tierärztlich tätig sein oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Mitgliedschaft schriftlich anmelden.

    Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Landestierärztekammer oder im Internet zum Download. Die Geschäftsstelle sendet Ihnen die Anmeldeunterlagen auch per Post zu, wenn Sie sie dort anfordern. Dann erhalten Sie neben den Formularen zur Anmeldung auch die Kammerordnung und Informationsbroschüren.

    Senden Sie die Anmeldeunterlagen ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Stelle. Eine elektronische Übermittlung der Anmeldung ist nicht möglich.

    Fristen

    spätestens einen Monat, nachdem Sie in Baden-Württemberg angefangen haben, als Tierärztin oder Tierarzt zu arbeiten oder nachdem Sie in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz angemeldet haben

    Erforderliche Unterlagen

    • Bestallungs- oder Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
    • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade, Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
    • Urkunden über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

    Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen. Die Landestierärztekammer kann auf den Originaldokumenten bestehen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von der vollständigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abhängig.

    Rechtsgrundlage

    • §§ 2, 3 Heilberufe-Kammergesetz (HBKG) (Kammermitglieder, Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder, Datenverarbeitung durch die Kammern, Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates)
    • §§ 2, 3 Beitragsordnung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg
    • §§ 1, 2 Meldeordnung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 23.07.2019 freigegeben.

         
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