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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Landesstelle für Bautechnik - Anfrage stellen

    Die Landesstelle für Bautechnik:

    • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
    • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
    • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
    • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
    • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
    • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
    • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
    • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Anfrage stellen

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium Tübingen für ganz Baden-Württemberg (Referat 27 – Landesstelle für Bautechnik)

    Landesstelle für Bautechnik [Regierungspräsidium Tübingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    • Bitte stellen Sie Ihre Anfrage online.
    • Befüllen Sie die Felder mit den geforderten Daten und laden Sie Dateianhänge hoch.
    • Die Landesstelle für Bautechnik setzt sich mit Ihnen in Verbindung, auch für den Fall, dass etwas fehlen sollte.

    Erforderliche Unterlagen

    • wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne usw.

    Kosten

    Mündliche, einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte: keine

    Bei komplexeren Fragestellungen: nach Zeitaufwand. Die zuständige Stelle informiert Sie vorher.

    Als EMAS-Betrieb können Sie eine Ermäßigung online unter "Bemerkungen" beantragen.

    Vertiefende Informationen

    Regierungspräsidium Tübingen - Landesstelle für Bautechnik

    Rechtsgrundlage

    • § 16a Abs. 2 und § 20 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
    • §§ 102 und 103 Gebäudeenenergiegesetz (GEG)
    • § 9 Landesgebührengesetz (LGeBG)
    • Nr. 0.7 und Nr. 15.1.3 Anlage zur Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden (Gebührenverordnung UM -GebVO UM)

    Freigabevermerk

    Stand: 05.02.2021

    Verantwortlich: Regierungspräsidium Tübingen

         
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    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

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    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

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