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Verfahren

Leistungen
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Landesstelle für Bautechnik - Anfrage stellen

    Die Landesstelle für Bautechnik:

    • erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
    • erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
    • erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
    • klärt bautechnische Grundsatzfragen,
    • wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
    • begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
    • prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
    • ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    • berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Landesstelle für Bautechnik - Anfrage

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium Tübingen für ganz Baden-Württemberg (Referat 27 – Landesstelle für Bautechnik)

    Landesstelle für Bautechnik [Regierungspräsidium Tübingen]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    • Bitte stellen Sie Ihre Anfrage online.
    • Befüllen Sie die Felder mit den geforderten Daten und laden Sie Dateianhänge hoch.
    • Die Landesstelle für Bautechnik setzt sich mit Ihnen in Verbindung, auch für den Fall, dass etwas fehlen sollte.

    Erforderliche Unterlagen

    • wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne usw.

    Kosten

    Mündliche, einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte: keine

    Bei komplexeren Fragestellungen: nach Zeitaufwand. Die zuständige Stelle informiert Sie vorher.

    Als EMAS-Betrieb können Sie eine Ermäßigung online unter "Bemerkungen" beantragen.

    Vertiefende Informationen

    Regierungspräsidium Tübingen - Landesstelle für Bautechnik

    Rechtsgrundlage

    • § 16a Abs. 2 und § 20 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
    • §§ 102 und 103 Gebäudeenenergiegesetz (GEG)
    • § 9 Landesgebührengesetz (LGeBG)
    • Nr. 0.7 und Nr. 15.1.3 Anlage zur Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden (Gebührenverordnung UM -GebVO UM)

    Freigabevermerk

    Stand: 05.02.2021

    Verantwortlich: Regierungspräsidium Tübingen

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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