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Verfahren

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Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen

    Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

    Zuständige Stelle

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Ummeldung des Wohnsitzes

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

    Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

    Erforderliche Unterlagen

    • geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
    • Jagdschein
    • bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
    • bei Vertretung: Vollmacht

    Kosten

    üblicherweise keine

    Sonstiges

    Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle des Landes und im Internetauftritt der Landesforstverwaltung.

    Rechtsgrundlage

    § 15 Absatz 1 und 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Allgemeines zum Jagdschein)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2019 freigegeben.

         
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