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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Sie eignet sich bei Problemen in einer schwierigen Familiensituation oder bei sozialer Benachteiligung. Die Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

    Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

    • mit ihrer Lage umzugehen,
    • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
    • Konflikte selbständig zu lösen.

    Zuständige Stelle

    das örtliche Jugendamt

    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

    Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahr.

    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Abhängig vom Einzelfall.

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche konkreten Voraussetzungen vorliegen müssen.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst dorthin wenden. Die zuständige Stelle beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Sie hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Klären Sie direkt mit dem Jugendamt ab , welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Kosten

    Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    § 35 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)

    Freigabevermerk

    • 29.08.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
         
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    Gemeinde Oberteuringen

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    07546 299 - 88

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