• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Freizeitangebote
    • Veranstaltungen
    • Bodensee Card PLUS
    • Prospektanforderung
    • Ortsplan / Anfahrt
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Heimarbeit - Beschäftigung melden

    Wenn Sie zum ersten Mal eine Person in Heimarbeit beschäftigen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Danach tragen Sie jede Person in eine Heimarbeitsliste ein,

    • die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder
    • über die Sie Heimarbeit vermitteln.

    Schicken Sie die Liste regelmäßig der zuständigen Stelle.

    Zu den Personen in Heimarbeit zählen:

    • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
    • Hausgewerbetreibende
    • Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
    • sonstige gleichgestellte Personen

    Zuständige Stelle

    das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt

    Regierungspräsidium Tübingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Person in Heimarbeit beschäftigen.

    Verfahrensablauf

    Als Arbeitgeber müssen Sie der zuständigen Stelle formlos schriftlich mitteilen, dass Sie eine Person in Heimarbeit beschäftigen.

    Die Mitteilung müssen Sie doppelt einreichen. Sie muss mindestens folgende Angaben der beschäftigten Person enthalten:

    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte einschließlich Postleitzahl
    • Art der Beschäftigung (genaue Bezeichnung der übertragenen Arbeit oder Telearbeit)

    Die zuständige Stelle übermittelt Ihnen Zugangsdaten, mit denen Sie sich zum Fachmodul Heimarbeit anmelden können. Dort müssen Sie die Heimarbeitsliste elektronisch führen. Nur in Ausnahmefällen können Sie nach Absprache mit der zuständigen Stelle die Liste in Papierform führen.

    In den Listen müssen Sie mindestens folgende Angaben jeder beschäftigten Person eintragen:

    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte einschließlich Postleitzahl
    • Art der Beschäftigung
    • Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens

    Hinweis: Die Heimarbeitsliste müssen Sie in den Räumen, in denen Sie die Heimarbeit vergeben (z.B. Raum des Arbeitgebers oder Raum des Zwischenmeisters), gut sichtbar aushängen. Alte Heimarbeitslisten müssen Sie bis zum Ablauf des Folgejahres aufbewahren.

    Fristen

    Die Heimarbeitsliste müssen Sie halbjährlich elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln:

    • am 31. Juli die Heimarbeitsliste für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni (erstes Halbjahr) des laufenden Jahres
    • am 31. Januar die Heimarbeitsliste für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember (zweites Halbjahr) des Vorjahres

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 2 Heimarbeitsgesetz (HAG) (Begriffsdefinition)
    • § 6 Heimarbeitsgesetz (HAG) (Listenführung)
    • § 7 Heimarbeitsgesetz (HAG) (Mitteilungspflicht)
    • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Mitteilung bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit und über die Führung und Übermittlung von Heimarbeitslisten

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.07.2017 freigegeben.

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE