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Verfahren

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Handwerksrolle - Auskunft beantragen

    Sie können eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen, wenn Sie folgende Informationen benötigen:

    • Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder
    • ordnungsgemäße Eintragung eines bestimmten Betriebes in die Handwerksrolle oder
    • Name der Person, die als Betriebsleitung tätig ist.

    Zuständige Stelle

    die Handwerkskammer

    Handwerkskammer Ulm

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • berechtigtes Interesse
      Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise die Prüfung daraufhin sein, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.
    • Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das die Übermittlung ihrer Daten ausschließt.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle.

    Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen.

    Den Antrag auf eine Auskunft in Form einer Adressenliste müssen Sie schriftlich auf einem Formular stellen. Manche Handwerkskammern stellen das Formblatt auch zum Download bereit.

    Einzelauskünfte aus der Handwerksrolle erhalten Sie auch telefonisch. Direkte Auskünfte online sind nicht möglich.

    Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

    Bearbeitungsdauer

    Der Antrag auf Auskunft aus der Handwerksrolle wird meistens in sieben Tagen beantwortet.

    Rechtsgrundlage

    § 6 Handwerksordnung (HwO) (Handwerksrolle)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 03.07.2020 freigegeben.

         
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