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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Handelsregister - Einsicht nehmen

    Inhalt:

    • Informationen über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute.
    • Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsleben wichtig sind, beispielsweise die Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

    Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt.

    Hinweis: Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen und erwerben mit der Eintragung die Kaufmannsstellung.

    Onlineantrag und Formulare

    • Gemeinsames Registerportal der Länder

    Zuständige Stelle

    • für die Führung des Handelsregisters: das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung des Kaufmanns oder der Sitz der Gesellschaft befindet
    • für die Anmeldung zum elektronischen Datenabrufverfahren über das gemeinsame Registerportal der Länder: www.handelsregister.de

    Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

    Amtsgericht Freiburg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Daten online abrufen: Registrieren Sie sich kostenfrei beim Registerportal und rufen Sie anschließend die Daten ab.
    • Die persönliche Einsicht in das Handelsregister ist Ihnen während der Dienststunden in der Geschäftsstelle eines der vier Registergerichte möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • für die Einsicht beim Registergericht: keine
    • für das elektronische Abrufverfahren über das Registerportal der Länder:
      • je Registerblatt: EUR 4,50
      • Abruf von eingereichten Dokumenten: je abgerufene Datei: EUR 1,50

    Sie können die kostenlose Nutzung für ein oder mehrere Bundesländer beantragen. Das gilt, wenn Sie in einem oder mehreren Bundesländern Gebührenfreiheit genießen. Dazu geben Sie neben dem jeweiligen Landesnamen die entsprechende Gebührenbefreiungsvorschrift an.
    Rechtliche Grundlage für die Befreiung ist das jeweilige Landesrecht, für Baden-Württemberg gilt § 7 Absatz 2 des Landesjustizkostengesetzes.

    Hinweis: Sie können im Registerportal kostenfrei Firmen ermitteln und Veröffentlichungen abrufen.
    Für alle übrigen Abfragen fallen Kosten an. Sie erhalten dazu jeweils einen gesonderten Hinweis.

    Rechtsgrundlage

    • § 9 des Handelsgesetzbuchs (HGB) (Einsicht in das Handelsregister)
    • Nr. 17000 bis 17003 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG)
    • Nr. 1140 und 1141 der Anlage (Kostenverzeichnis) zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG)
    • § 7 Absatz 2 Landesjustizkostengesetz (LJK) (Gebührenfreiheit)

    Freigabevermerk

    Stand: 06.05.2021

    Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

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