• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Bodensee Card PLUS
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Haltverbotzone einrichten

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

    Zuständige Stelle

    Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll

    Straßenverkehrsbehörden ist, je nach Wohnort

    • das Landratsamt
    • in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die jeweilige Stadtverwaltung oder
    • einige örtliche Straßenverkehrsbehörden
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie ziehen um

    Verfahrensablauf

    Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefonnummer
    • Zweck der Haltverbotzone (Durchführung eines Umzugs)
    • Datum, an dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
      Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
    • Länge der Haltverbotzone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

    Tipp: Wenn Sie eine Haltverbotzone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.

    Fristen

    Sie müssen die Haltverbotschilder mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich

    Hinweis: Die genaue Höhe richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Landratsamt.

    Hinweise

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Rechtsgrundlage

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)

    Freigabevermerk

    Stand: 31.03.2022

    Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE