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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Gesundheits-Check-up wahrnehmen

     

    Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.

    Bei dem Check-up sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden.

    18-34 Jahre

    Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

    • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z. B. durch Darm- oder Brustkrebs
    • Überprüfung des Impfstatus
    • Körperliche Untersuchung einschließlich einer Messung des Blutdrucks
    • wenn Übergewicht, Bluthochdruck oder familiäre Vorerkrankungen vorliegen, werden auch die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker getestet

    Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt den Patienten. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören z.B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.

    Ab 35 Jahren

    Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

    • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z. B. durch Darm- oder Brustkrebs)
    • Überprüfung des Impfstatus
    • Körperliche Untersuchung einschließlich Messung des Blutdrucks
    • Untersuchung bestimmter Blutwerte (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride) und des Nüchternblutzuckers
    • Untersuchung des Urins (Harnstreifentest mit Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen sowie Nitrit)

    Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt den Patienten. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören z.B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.

    Auch das Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von weißem und schwarzem Hautkrebs kann in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.

    Männer ab 65 Jahren

    Seit Januar 2018 können Männer ab 65 Jahren zudem einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas, also einer Erweiterung der Bauchschlagader, in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen sind als Frauen. Außerdem haben Männer - im Unterschied zu Frauen - nachweislich einen Nutzen von der Ultraschall-Früherkennungsuntersuchung.

    Zuständige Stelle

    Ihr Hausarzt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Keine

    Verfahrensablauf

    Um den Gesundheits-Check-up durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren.

    Er umfasst unter anderem folgende Leistungen:

    • Gespräch mit Ihnen, unter anderem über Ihre medizinische Vorgeschichte, Erkrankungen in der Familie und Ihrem beruflichen und sozialen Leben
      Dabei können gegebenenfalls Risikofaktoren für chronische Erkrankungen gefunden werden.
    • klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessen)
    • Blut- (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit)
    • Beratung über das Ergebnis der Untersuchung, Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist

    Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt dafür sorgen, dass weiter gehende gezielte Untersuchungen erfolgen und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Für gesetzlich Versicherte: Versichertenkarte

    Wenn vorhanden: Vorbefunde

    Kosten

    Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

    Rechtsgrundlage

    • § 25 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Gesundheitsuntersuchungen)
    • Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.10.2021 freigegeben.

         
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