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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Genehmigung für die Entfernung der Hornknospen bei unter 6 Wochen alten Rindern in der ökologischen Produktion beantragen

    In der ökologischen Tierhaltung sind Eingriffe am Tier nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich. Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden und jeder Eingriff nur im angemessenen Alter der Tiere und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.

    Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung betriebsbezogen (nicht einzeltierbezogen) für 1 Kalenderjahr. Bei Bedarf ist der Antrag jährlich neu zu stellen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Genehmigung für die Entfernung der Hornknospen bei unter 6 Wochen alten Rindern

    Zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Genehmigung für die Entfernung der Hornknospen bei unter 6 Wochen alten Rindern in der ökologischen Produktion beantragen [Regierungspräsidium Karlsruhe]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn

    • der Eingriff zum Schutz des Tieres oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist und dies vom Antragsteller konkret begründet wird,
    • die Rinder zum Zeitpunkt des Eingriffs unter 6 Wochen alt sind,
    • der Eingriff durch einen Tierarzt / eine Tierärztin erfolgt und
    • angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden.

     

    Verfahrensablauf

    • Sie können den Antrag online stellen.
    • Starten Sie den Online-Antrag.
    • Füllen Sie die notwendigen Felder aus und schicken Sie den Antrag ab.
    • Der Antrag wird automatisch an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Sendebestätigung sowie eine Kopie des Antrags wird an Ihr Servicekonto versendet. Zusätzlich erhalten Sie eine Benachrichtigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
    • Eventuelle Rückfragen der Behörde erhalten Sie über Ihr Servicekonto oder ggf. telefonisch.
    • Nach abschließender Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den Bescheid per Post und zusätzlich elektronisch über Ihr Servicekonto.

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor Durchführung des Eingriffs vorliegen. Achten Sie daher bitte auf die rechtzeitige Beantragung.

    Erforderliche Unterlagen

    Je nach Begründung für die Erforderlichkeit des Eingriffs sind ggf. Nachweise erforderlich.

    Kosten

    Gebühr je nach Verwaltungsaufwand (mindestens 55 Euro pro Antrag)

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Merkblatt des LAZBW zur Entfernung der Hornknospen
    • Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.

    Rechtsgrundlage

    Anhang II Teil II Nr. 1.7.8 der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-Verordnung) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz

    Freigabevermerk

    29.08.2022 Regierungspräsidum Karlsruhe

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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