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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden

    Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

    • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
    • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
    • seine Lernpotenziale.

    Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.

    Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

    Zuständige Stelle

    die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden. 
    Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

    Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

    Fristen

    Anmeldetermine für das Schuljahr 2022/2023:

    • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 09. März und Donnerstag, 10. März 2022
    • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Freitag, 01. April 2022

    Erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
    • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
    • Grundschulempfehlung

    Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

    Kosten

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 8a Schulgesetz (SchG) (Gemeinschaftsschule)
    • § 88 Schulgesetz (SchG) (Wahl des Bildungswegs)
    • Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.08.2021 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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