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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

    Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Namensänderung

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

    Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

    Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.

    Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • alter Führerschein
    • ein biometrisches Passfoto
    • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
      beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
    • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
      Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
    • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
      Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

    Kosten

    • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
    • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): in der Regel EUR 10,00
    • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung)
    • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Meldepflichten)

    Freigabevermerk

    Verkehrsministerium Baden-Württemberg 23.02.2023

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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