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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Fortbildung an der Führungsakademie (öffentlicher Dienst BW) - Teilnahme anmelden

    Neben den Qualifizierungsreihen „Einführungsqualifizierung“, „Mittlere Führungsebene“, „Aufstiegslehrgang“ und dem „Führungslehrgang“, bietet die Führungsakademie vielfältige, offene Angebote für Fach- und Führungskräfte an. sowie weitere maßgeschneiderte Veranstaltungen können auch als Inhouse-Maßnahme durchführt werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Aus- und Fortbildungsangebot der Führungsakademie Hier erhalten Sie einen Überblick über die Veranstaltungen der Führungsakademie.

    Zuständige Stelle

    die Führungsakademie Baden-Württemberg

    Führungsakademie Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Für die Teilnahme an einer der Qualifizierungsreihen „Einführungsqualifizierung“ und „Mittlere Führungsebene“, ist die Genehmigung der Bildungsmaßnahme der/des für Sie zuständigen Bildungsverantwortlichen erforderlich. Für die Teilnahme am Aufstiegslehrgang (URL: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1059) und dem Führungslehrgang (URL: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1046) gelten spezielle Voraussetzungen, die Sie den entsprechenden Beschreibungen entnehmen können.

    Die Buchung von Veranstaltungen aus dem offenen Seminarangebot ist mit Genehmigung der/des Bildungsverantwortlichen (bei Kostenübernahme durch Ihre Dienststelle) als auch ohne Genehmigung (für Selbstzahler) möglich.

    Verfahrensablauf

    Das aktuelle Fortbildungsprogramm der Führungsakademie Baden-Württemberg ist über die Internetseite der Führungsakademie abrufbar. Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt über das Bildungsportal „BW 21“.

    Fristen

    Buchungsschluss für ein Seminar ist in der Regel vier Wochen vor Seminarbeginn.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    • Wenn die Bildungsmaßnahme von Ihren Bildungsverantwortlichen genehmigt wurde: keine
      Die Kosten für das Seminar übernimmt Ihre Dienststelle. Die anfallenden Übernachtungs-, Verpflegungs- und Fahrtkosten erhalten Sie im Rahmen einer Reisekostenabrechnung nach dem Reisekostengesetz von Ihrer Dienststelle zurück.
    • Ohne Genehmigung: Sie selbst müssen sämtliche anfallende Kosten tragen.
    • Für die Stornierung gelten die folgenden Fristen. Maßgeblich für deren Einhaltung ist der Eingang der Stornierung bei der Führungsakademie.
      • Bei einer Stornierung durch die Teilnehmenden bzw. deren Organisation bis 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Qualifizierungsveranstaltung entfällt der Preis. Bei Blended-Learning-Seminaren gilt der Beginn der ersten Selbstlernphase als Veranstaltungsbeginn.
      • Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, werden 50 % der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt.
      • Erfolgt die Stornierung weniger als 8 Tage vor Beginn der Qualifizierungsveranstaltung, erscheint die teilnehmende Person nicht oder verlässt sie die Veranstaltung vorzeitig, wird der volle Preis erhoben.
    • Die gleichen Fristen gelten ebenso bei Umbuchungen, d.h. bei Stornierung der Buchung und Anmeldung zu einer anderen Qualifizierungsveranstaltung.

    Bearbeitungsdauer

    -

    Hinweise

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    Rechtsgrundlage

    -

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 14.06.2022 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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