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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Förderprogramm „Kommunale Digitallotsen“ – Weitergabevertrag abschließen

    Das Ziel des Förderprogramms ist es, Mitarbeitende in den Verwaltungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg als digitale Multiplikatoren auszubilden. Sie sollen die digitale Transformation von Verwaltungsprozessen anstoßen und Digital-Projekte beschleunigen.

    Das Förderprogramm besteht aus einer dreitägigen Basisqualifizierung und verschiedenen Aufbauprogrammen.

    Diese finden bei folgenden Bildungsträgern statt:

    • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
    • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg

    Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Förderprogramm kommunale Digitallotsen

    Zuständige Stelle

    Städtetag Baden-Württemberg e.V.

    Stabsstelle Digitalisierung [Städtetag Baden-Württemberg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Mitarbeitenden noch nicht bei einem Bildungsträger für eine Basisqualifizierung oder ein Aufbauprogramm angemeldet. Eine Förderung nach einer Schulung ist nicht möglich.
    • Gefördert werden:
      • Städte und Gemeinde
        • von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person
        • von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen
        • von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen
      • Stadt- und Landkreise
        • von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen
        • ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen
    • Die Teilnahme an einem Aufbauprogramm wird nur gefördert, wenn Sie vorher an einer Basisqualifizierung teilgenommen haben.

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
    • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
    • Wählen Sie dabei aus:
      • die gewünschte Qualifizierung: Basisqualifizierung oder Aufbauprogramm.
      • den gewünschten Bildungsträger.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigten Bildungs-Voucher-ID’s (Basisqualifizierung) oder Aufbauprogramm-ID’s für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
    • Nach Erhalt der ID’s können Sie sich bei den Bildungsträgern für eine Schulung anmelden.
    • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Teilnahmegebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

    Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie beim Städtetag Baden-Württemberg.

    Erforderliche Unterlagen

    Basisqualifizierung: keine

    Aufbauprogramm:

    • Teilnahmezertifikate aus der Basisqualifizierung

    Kosten

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 5-10 Kalendertage

    Hinweise

    Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

    Vertiefende Informationen

    • Detaillierter Leitfaden für die Basisqualifizierung und zum Aufbauprogramm
    • Schulungstermine der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
    • Schulungstermine der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    • Nummer 12 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften Finanzministerium zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)

    Freigabevermerk

    Stand: 05.10.2021
    Verantwortlich: Städtetag Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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