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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Förderprogramm "Inhouse-Schulung" - Weitergabevertrag abschließen

    Das Ziel des Förderprogramms ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kommunen in verschiedenen Digitalisierungsbereichen zu fördern. Hierzu wurden im Vorfeld identifizierte Digitalisierungsthemen in Bausteinen zusammengefasst. Jede Kommune hat die Möglichkeit, sich individuell eine maximal 3-tägige Inhouse-Schulung aus verschiedenen Digitalisierungs-Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.

    Inhouse-Schulungen werden von folgenden Bildungsträgern angeboten:

    • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
    • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg)

    Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Online Weitergabevertrag Inhouse Schulung

    Zuständige Stelle

    Stabsstelle Digitalisierung des Städtetags Baden-Württemberg

    Stabsstelle Digitalisierung [Städtetag Baden-Württemberg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben sich mit einer oder mehreren Kommunen für die Schulung zusammengeschlossen und noch an keiner Inhouse-Schulung teilgenommen.

    Gefördert werden interkommunale Zusammenschlüsse in folgenden Zusammensetzungen:

    1. Mindestens zwei Kommunen unter 20.000 Einwohner schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
    2. Eine Große Kreisstadt schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
    3. Ein Land-/Stadtkreis schließt sich mit mindestens einer Kommune unter 20.000 Einwohner für eine Inhouse-Schulung zusammen.
    4. Zwei Land-/Stadtkreise schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
    5. Ein Land-/Stadtkreis und mindestens eine große Kreisstadt schließen sich für eine Inhouse-Schulung zusammen.
    • Der Eigenanteil des Zusammenschlusses wird zu gleichen Teilen unter den Kommunen des Zusammenschlusses aufgeteilt.
    • Die (Höchst-)Anzahl der kommunalen Partner des Zusammenschlusses orientiert sich an den jeweiligen Bausteinen.
    • Es können bis zu 3 Schulungstage pro Zusammenschluss gefördert werden.

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
    • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
    • Geben Sie die Mitglieder des Zusammenschlusses an.
    • Wählen Sie den gewünschten Bildungsträger aus.
    • Unabhängig davon, ob 3 Schulungstage am Stück oder zeitversetzt einzeln gebucht werden sollen oder gebucht wurden, ist nur der Abschluss eines Weitergabevertrages notwendig.
    • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigte Inhouse-ID für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
    • Nach Erhalt der ID können Sie mit den Bildungsträgern für eine gemeinsame Schulungsterminfindung und Inhaltsabsprache Kontakt aufnehmen.
    • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Gebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

    Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie bei der Stabstelle Digitalisierung des Städtetag Baden-Württemberg (E-Mail: digitallotsen@staedtetag-bw.de).

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 5 bis 10 Kalendertage

    Hinweise

    Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

    Vertiefende Informationen

    Übersicht der Bausteine für eine Inhouse-Schulung und detaillierter Verfahrensablauf des Förderprogramms Inhouse-Schulungen

    Rechtsgrundlage

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften Finanzministerium zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)

    • Zu § 44 Absatz 1 Nummer 12

    Freigabevermerk

    16.06.2023

    Städtetag Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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