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Verfahren

Leistungen
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Flächennutzungsplan einsehen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

    Gemeinde Oberteuringen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren in das UVP-Portal einstellen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Vertiefende Informationen

    UVP-Portal

    Rechtsgrundlage

    • § 6 Absatz 5 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Flächennutzungsplan)
    • § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung)
    • § 6a Absatz 2 BauGB (Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.01.2021 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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