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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen

    Das Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Handwerksbetriebe sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.

    Die geförderten Leistungen umfassen beispielsweise:

    • Prüfen der Exportfähigkeit
    • Suche nach Marktinformationen
    • Aufbau der Organisation
    • Partnersuche
    • Maßnahmendurchführung vor Ort

    Folgende Institutionen bezuschussen die Beratungen:

    • für den Bereich "Industrie": Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
    • für den Bereich "Handwerk": Handwerk International

    Es werden höchstens sechs Beratungstage im Jahr gefördert. Das RKW bietet wie Handwerk International eigene Beratungsleistungen an, die mit einem Landeszuschuss gefördert werden können.

    Tipp: Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Beratungen "Ausland" des RKW.

    Auf die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm besteht kein Rechtsanspruch.

    Zuständige Stelle

    • für Unternehmen aus Industrie, Handel und Freien Berufen: das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
    • für Unternehmen aus dem Handwerk: Handwerk International, Euro Info Centre der Handwerkskammer Region Stuttgart

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Für die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm müssen die folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen:

    • kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
    • weniger als 250 Beschäftigte
    • Vorjahresumsatz von höchstens EUR 50 Millionen
      Für Beratungen zu den EU-Ländern und zu Norwegen, Island und der Schweiz darf der Umsatz EUR fünf Millionen nicht überschreiten.
    • weniger als ein Viertel des Unternehmenskapitals oder der Stimmanteile im Besitz anderer Unternehmen, die diese Größenklasse übersteigen

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Aufnahme in das Exportprogramm schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt auf, um die Einzelheiten zu klären.

    Erforderliche Unterlagen

    Über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente informieren die Förderinstitutionen.

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das  Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2018 freigegeben.

         
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