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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Europäischer Rechtsanwalt - Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen

    Sie besitzen nicht die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz, sind europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt und wollen als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland tätig werden. Dazu können Sie einen Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation stellen.

    Zuständige Stelle

    Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
    Martin-Luther-Platz 40
    40212 Düsseldorf
    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/ausl_jur_abschluesse/eignungspruefung/index.php
    ljpa@jm.nrw.de
    0 211 8792 276

     

    Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
    Salzburger Straße 21 - 25
    10825 Berlin-Schöneberg
    https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/gemeinsames-juristisches-pruefungsamt/
    Tel.: (030) 9013 3320
    Email: gjpa@senjustva.berlin.de

     

    Gemeinsames Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und der Freistaaten Bayern und Sachsen
    beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
    Friedrichstraße 6
    70174 Stuttgart
    https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Pruefungsamt/Eignungspruefung+nach+EuRAG
    Tel.: 0711/279-2366
    poststelle@jum.bwl.de

     

    Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
    Gemeinsames Prüfungsamt der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
    Gemeinsames Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und der Freistaaten Bayern und Sachsen beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation setzt voraus:

    • Sie haben eine Ausbildung abgeschlossen, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts nach § 1 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt.
    • Wenn Sie die Ausbildung zum europäischen Rechtsanwalt überwiegend in einem Drittstaat absolviert haben, ist zusätzlich eine dreijährige Berufsausübung erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei einem der drei Gemeinsamen Prüfungsämter einen Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation stellen. Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache beziehungsweise mit beglaubigter deutscher Übersetzung einreichen.

    Das Gemeinsame Prüfungsamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel wird eine Eignungsprüfung abzulegen sein.

    Durch die Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes der deutschen Rechtsanwältin oder des deutschen Rechtsanwalts besitzen.

    Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

    Fristen

    Umfangreiche Informationen über die Eignungsprüfung und die Prüfungstermine finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der oben genannten Prüfungsämter.

    Erforderliche Unterlagen

    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Nachweis der Berechtigung zum unmittelbaren Zugang zum Beruf der europäischen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte
    • Nachweis,
      • dass Sie mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz abgeleistet haben oder
      • eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem dieser Staaten
    • Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls bei welchen Prüfungsämtern Sie schon einmal einen Antrag gestellt oder eine Eignungsprüfung abgelegt haben.
    • Sofern durch die berufliche Ausbildung, Berufspraxis oder Weiterbildungsmaßnahmen bereits einschlägige Kenntnis im deutschen Recht erwoben wurden, geeignete Nachweise darüber

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

    §§ 16 ff. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) - Teil 4 Feststellungeiner gleichwertigen Berufsqualifikation

    Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (RAZEignPrV)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 31.08.2023 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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