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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

     Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

    Zuständige Stelle

     die Bundesnetzagentur

    Bundesnetzagentur

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn Sie

    • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
    • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
    • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
    • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
    • Ihre Anlage endgültig stilllegen,
    • als Windenergieanlagenbetreiber nach fünf Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
    • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

    Verfahrensablauf

    • Laden Sie das Formular herunter. 
    • Füllen Sie das Formular am Computer aus. Die Erläuterungen helfen Ihnen.
    • Speichern Sie das Formular.
    • Öffnen Sie eine E-Mail, hängen Sie das Formular als Datei an diese E-Mail und schicken Sie die E-mail an anlagenregister@bnetza.de.
    • Sollten Änderungen an den gemeldeten Daten eintreten, melden Sie diese ebenfalls mit dem Formular.

    Fristen

     drei Wochen nach Inbetriebnahme

    Vertiefende Informationen

    •  Anlagenregister

    Rechtsgrundlage

    • § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG 2014) (Anlagenregister)
    • Anlagenregisterverordnung (AnlRegVO)

    Freigabevermerk

     Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesnetzagentur hat dessen ausführliche Fassung am 14.12.2015 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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