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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen

    Sie engagieren sich regelmäßig oder zeitlich befristet bürgerschaftlich oder ehrenamtlich in einer Organisation, einem Verein, einer Institution oder in einer Kommune, z.B. durch Projektarbeit? Dann können Sie sich verschiedene Angaben und die dabei erworbenen Kompetenzen dokumentieren lassen. Dies kann auch im Berufsleben von Vorteil sein.

    Angaben:

    • Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsbereich, konkrete Arbeitsschwerpunkte, Besonderheiten des Engagements wie z.B. Leitungsaufgaben)
    • Fachwissen (z.B. kaufmännisches Wissen, handwerkliche, pädagogische oder psychologische Fähigkeiten)
    • Sozialkompetenzen (z.B. Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität)
    • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen

    Onlineantrag und Formulare

    • Registrierung für Organisationen für die Ausstellung von Engagementnachweisen

    Zuständige Stelle

    Ihre Organisation, Institution, Kommune oder ihr Verein, sofern das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung erteilt hat.

    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es muss sich um bürgerschaftliches oder ehrenamtliches Engagement handeln, das in Baden-Württemberg stattfindet bzw. stattgefunden hat.

    Verfahrensablauf

    Wenn sich eine interessierte Organisation, Institution, Kommune oder ein interessierter Verein registriert hat, beginnt ein Prüfungsverfahren. Bei positivem Ergebnis erteilt das Sozialministerium eine Ausstellungsberechtigung.

    Die Organisation kann nun für Sie online einen Engagementnachweis ausfüllen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel wenige Tage

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Portal "Engagementnachweis Baden-Württemberg"
    • Anleitung zur Ausstellung des Engagementnachweises (PDF)

    Rechtsgrundlage

    entfällt

    Freigabevermerk

    16.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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