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Verfahren

Leistungen
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Elektrokleinstfahrzeuge

    Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.

    Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.

    Zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:

    • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
    • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeug und nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.

    Verfahrensablauf

    Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?

    Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

    Erforderliche Unterlagen

    Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.

    Vertiefende Informationen

    Allgemeine Infos, die rechtlich nicht verbindlich sind:

    • Elektrokleinstfahrzeuge - Fragen und Antworten (FAQ)
    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
    • Diese Regeln gelten für E-Scooter/Elektroroller.

    Rechtsgrundlage

    • Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.08.2020 freigegeben.

         
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