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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen

    Wenn Sie bereits in der Handwerksrolle eingetragen sind und ein zusätzliches Handwerk ausüben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk gemäß § 7a der Handwerksordnung (HwO) beantragen.

    Achtung: Mit einer Ausübungsberechtigung dürfen Sie keinen Meistertitel führen und im betreffenden Handwerk nicht ausbilden. Sie kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines Handwerks beschränkt werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Zusätzliches Handwerk - Ausübungsberechtigung

    Zuständige Stelle

    die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt

    Handwerkskammer Ulm

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Eintragung in der Handwerksrolle
      Sie müssen bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als Inhaber oder Inhaberin beziehungsweise Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in der Handwerksrolle eingetragen sein.
    • Sachkundenachweis
      Sie müssen meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-) Handwerk nachweisen.

    Falls kein ausreichender Sachkundenachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer formlosen Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer oder die Prüferin muss von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt sein. Die Kosten der Prüfung müssen Sie selbst tragen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Ausübungsberechtigung bei der zuständigen Handwerkskammer schriftlich beantragen. Sie können den Antrag in der Regel auch per E-Mail stellen. Die Handwerkskammern stellen hierfür ein Formular zu Verfügung, das Sie auf der Internetseite der zuständigen Handwerkskammer herunterladen können.
    Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie entweder einen Ausübungsberechtigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Auf Wunsch hört die Handwerkskammer die zuständige Fachorganisation an.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
    • Nachweis der Sachkunde im neu beantragten Handwerk
    • Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen, soweit vorhanden
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (falls Sie den Identitätsnachweis nicht bereits bei der Eintragung in die Handwerksrolle vorgelegt haben)

    Kosten

    Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Die zulassungspflichtigen Handwerke werden in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgezählt.

    Rechtsgrundlage

    § 7a Handwerksordnung (HwO)

    Freigabevermerk

    10.08.2022 Baden-Württembergische Handwerkstag e. V.

         
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