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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen

    Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung kommunale Breitbandvorhaben, die nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes gefördert werden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antragsformular Mitfinanzierung VWV 2019
    • Antragsformular Mitfinanzierung VWV 2021

    Zuständige Stelle

    Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
    Referat 73 - Digitale Infrastruktur
    Postfach 10 34 65
    70029 Stuttgart

    Ref 73 - Digitale Infrastruktur [Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzung einer Mitfinanzierung durch das Land ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides des Bundes.

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.

    Reichen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular die erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Kopien
      • des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
      • des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mit Anlagen
    • öffentlich-rechtlicher Vertrag beziehungsweise die unterzeichnete Kooperationserklärung nach Nummer 4.1 Bundesbreitbandrichtlinie
    • Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen
      • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 (Graue-Flecken-Förderung)
      • Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 - Weiße-Flecken-Förderung

    Kosten

    Antragstellung und Beratung: keine

    Vertiefende Informationen

    • Breitband-Förderprogramme Land und Bund
    • Leitfaden für den geförderten Breitbandausbau
    • Bundesförderung Breitband
    • GIS-Nebenbestimmungen des Bundes
    • GIS-Nebenbestimmungen für Baden-Württemberg (GIS-NBest BW)
    • Bundesbreitbandrichtlinie Graue-Flecken-Förderung
    • Bundesbreitbandrichtlinie Weiße-Flecken-Förderung

    Rechtsgrundlage

    • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)
    • Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)
    • Bundesbreitbandrichtlinie Graue-Flecken-Förderung
    • Bundesbreitbandrichtlinie Weiße-Flecken-Förderung

    Freigabevermerk

    Stand: 03.11.2021

    Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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