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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen

    Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Tätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.

    Zuständige Stelle

    das Bundesinstitut für Berufsbildung  im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

    Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Die Beratung ist
      • neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
      • kostenlos.
    • Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
    • Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.

    Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung. Dies gilt auch, wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.

    Verfahrensablauf

    Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.

    Fristen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Erforderliche Unterlagen

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise

    Bei der Beratung müssen die Beratungskräfte vor allem prüfen, ob die an einer Weiterbildung interessierten Personen

    • die Maßnahme im Rahmen einer individuellen beruflichen Weiterbildung beantragen und
    • die persönlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Gutscheins erfüllen.

    Das Protokoll der Beratung muss sowohl die Beratungskraft als auch die an einer Weiterbildungsmaßnahme interessierte Person unterschreiben.

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Bildungsprämiengutschein direkt über das Onlinesystem ausstellen. Es müssen mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter auf dem Gutschein genannt sein.

    Vertiefende Informationen

    Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 

    Rechtsgrundlage

    • Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der "Bildungsprämie"
    • Programmspezifische Hinweise zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der "Bildungsprämie" für Beratungsstellen

    Freigabevermerk

    Stand: 15.12.2021

    Verantwortlich: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

         
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