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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge mit einem Risiko beantragen

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Sie werden nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben.
    Drohnen mit einem höheren Risiko für unbeteiligte Menschen benötigen eine Betriebsgenehmigung. Diese müssen Sie beantragen.

    In drei Schritten zum Antrag:

    1. Schritt:

    a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.

    b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.

    2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.

    3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen. 

    Welche Erlaubnisse gibt es?

    • geographische Allgemeinerlaubnis
    • geographische Einzelerlaubnis
    • eine Betriebsgenehmigung 

    Was ist eine Betriebsgenehmigung?

    In der Regel ist die Betriebskategorie abhängig, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist. Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten. Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss. 

    Beispiel:
    Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen.
    Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.

    Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.

    Zuständige Stelle

    das Referat 46.2 des Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

    Im Regierungsbezirk Freiburg ist die Außenstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart in Freiburg zuständig.

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie besitzen

    • ein Fluggerät und wollen es steigen lassen,
    • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
    • den A2 EU Kompetenznachweis,
    • eine UAS Betreibernummer vom Luftfahrtbundesamt,
    • die Unterlagen wie Betriebshandbuch (ConOps), SORA Unterlagen und gegebenenfalls weitere Unterlagen.

    Verfahrensablauf

    Sie erfahren,

    • ob Sie eine Erlaubnis benötigen und
    • welche Erlaubnis Sie benötigen.

    Nutzen Sie das bereit gestellte Formular.

    Wenn eine Erlaubnis notwendig wird, können Sie diese direkt online beantragen.

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis in Form eines schriftlichen Bescheides. Dieser wird an Ihr Servicekonto gesandt.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • A2 EU Kompetenznachweis
    • Betriebshandbuch (ConOps)
    • SORA Risikobewertung

    Kosten

    Betriebsgenehmigung: ab EUR 200,00 (je nach Prüfungsaufwand)

    Bearbeitungsdauer

    Betriebsgenehmigung: 2-6 Wochen (abhängig vom Einzelfall)

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Drohnen

    Rechtsgrundlage

    • Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
    • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge 

    Freigabevermerk

    27.06.2022 Regierungspräsidium Stuttgart

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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