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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden

    Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Zuständige Stelle

    Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:

    • auf Autobahnen: die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes
    • auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
    • auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
    • auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Stadtverwaltung zuständig.
    Die Autobahn GmbH des Bundes
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Fristen

    • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst sofort
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Erforderliche Unterlagen

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Kosten

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Art des Schadens

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.12.2021 freigegeben.

         
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