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Verfahren

Leistungen
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Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

    Das berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Schwerpunkten angeboten:

    • Wirtschaft
    • Technik
    • Ernährung, Soziales und Gesundheit

    Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.

    Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte. 

    Zuständige Stelle

    das gewählte berufliche Gymnasium

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

    • Vom Gymnasium oder Gemeinschaftsschule (erweitertes Niveau in allen Fächern): Versetzung in die Klasse 8 (ohne Aufnahmeprüfung)
    • Vom mittleren Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (je nach Noten mit oder ohne Aufnahmeprüfung)
    • Vom grundlegendem Niveau der Realschule oder der Gemeinschaftsschule bzw. von der Werkrealschule oder der Hauptschule: Versetzungszeugnis in Klasse 8 (mit Aufnahmeprüfung)
    • Für Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten vergleichbare Voraussetzungen.

     

    Verfahrensablauf

    Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.

    Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.

    Fristen

    Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
      Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.

    Kosten

    keine

    Vertiefende Informationen

    • Die 20 Standorte in Baden-Württemberg
    • Internetauftritt des Kultusministeriums: Die 6-jährigen Beruflichen Gymnasien

    Rechtsgrundlage

    • Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Aufnahme in die Gymnasien der sechs- und siebenjährigen Aufbauform

    Freigabevermerk

    0Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.08.2020 freigegeben.

         
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