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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden

    Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.

    Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.

    Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.

    Onlineantrag und Formulare

    • Online-Meldung für abgeschlossene Beraterverträge

    Zuständige Stelle

    Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

    Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.

    Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.

    Fristen

    • Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
    • Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
      Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April

    Erforderliche Unterlagen

    • Beratungsverträge (im PDF-Format)
      Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
      • Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
      • Name des Beratungsmoduls und
      • Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation

    Vertiefende Informationen

    • www.beratung-bw.de

    Rechtsgrundlage

    • Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg für die EU-Förderperiode 2014-2020 (MEPL III)
    • Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 29.05.2019 freigegeben.

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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