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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

    Wer als verantwortliche Person im Auftrag einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers mit erlaubnisbedürftigen, explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, benötigt einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit diesen explosionsgefährlichen Stoffen.

    Verantwortliche Personen sind zum Beispiel:

    • Aufsichtspersonen, besonders Leiterinnen und Leiter entsprechender Betriebsabteilungen
    • Sprengberechtigte
    • Betriebsmeisterin oder Betriebsmeister
    • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
    • Lagerverwalterin oder Lagerverwalter
    • Personen, die explosionsgefährliche Stoffe transportieren, diese im Rahmen des Transports anderen Personen aushändigen oder diese vom Transporteuer in Empfang nehmen

    Inhaberinnen oder Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes (PDF)

    Zuständige Stelle

    • für Tätigkeiten über Tage: die Kreispolizeibehörde
      Kreispolizeibehörde ist, je nach Ihrem Wohnort:
      • in Großen Kreisstädten die Stadtverwaltung oder
      • das Landratsamt
    • nur für Tätigkeiten unter Tage (z. B. im Tunnel- oder Bergbau): das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) am Regierungspräsidium Freiburg

    Hinweis: Die zuständigen Stellen nach Sprengstoffrecht sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich über den Internetauftritt des jeweiligen Bundeslandes.

    Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.

    Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter:

    Einheitlicher Ansprechpartner/Einheitliche Stelle

    Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau [Regierungspräsidium Freiburg]
    Landratsamt Bodenseekreis

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit
    • Fachkunde für die jeweils ausgeübte Tätigkeit
    • persönliche Eignung
    • Mindestalter: 21 Jahre
    • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates

    Verfahrensablauf

    Den Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie beantragen.

    Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Kreispolizeibehörde. Geben Sie die Formulare persönlich bei der zuständigen Behörde ab.

    Fügen Sie die erforderlichen Nachweise über Ihre Fachkunde bei.

    Fristen

    Ein Befähigungsschein wird in der Regel auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

    Erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der Fachkunde
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
      • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

    Kosten

    • Es gelten die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.
    • Für das Regierungspräsidium Freiburg gilt Nummer 7.1.11.1 der Gebührenordnung des Umweltministeriums Baden-Württemberg: EUR 40,00 bis 80,00

    Bearbeitungsdauer

    Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Befähigungsschein)
    • Verordnung des Umweltministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung UM - GebVO UM)

    Freigabevermerk

    Stand: 30.01.2023 Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg

         
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