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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen

    Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg. Neben baulichen und technischen Regelungen gibt es bei dieser Aufgabe keine Vorgaben.

    Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert hier Baumaßnahmen für Räume für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben fördert das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.

    Regierungspräsidium Tübingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.

    Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. Sie berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.

    Verfahrensablauf

    Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.

    Erforderliche Unterlagen

    • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
    • Baubeschreibung

    Kosten

     

    Das örtlich zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen zum Schulhausbau und zur Schulbauförderung bietet Ihnen die Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg .

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)

    Freigabevermerk

    Stand: 03.08.2022

    Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

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