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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen

    Der Bau und die räumliche Ausstattung von Schulen sind Aufgaben der kommunalen Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit wahrnehmen.

    Das Land Baden-Württemberg fördert bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen Baumaßnahmen zur Schaffung des für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen erforderlichen Raumbedarfs sowie die Sanierung bestehender Schulgebäude.

    Zuständige Stelle

    Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.

    Regierungspräsidium Tübingen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Bei Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien (ohne Oberstufe) und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit ganztägigen Angeboten (Ganztagsschulen) sind zusätzliche Räume und Flächen für den Essens-, Ganztags- und Freizeitbereich zur Umsetzung rhythmisierter Tagesstrukturen förderfähig, wenn diese

    • über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitstellen, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
    • an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen anbieten,
    • die Ganztagsangebote unter der Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisieren und
    • über ein pädagogisches Konzept verfügen.

    Der förderfähige Raumbedarf richtet sich dabei nach dem pädagogischen Konzept der Schule, der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, und den örtlichen Verhältnissen.

    Verfahrensablauf

    Vor Beginn der Baumaßnahmen muss der Schulträger, der Ganztagsbaumaßnahmen durchführen will, die Erforderlichkeit der Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium klären.

    Fristen

    bis spätestens 1. Oktober g für das Förderprogramm des Folgejahres

    Erforderliche Unterlagen

    • Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
    • Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
    • Baubeschreibung

    Kosten

    Der jeweilige Schulträger finanziert die Baumaßnahmen für Schulen in seiner Trägerschaft, ggf. unter Einbeziehung einer Landesförderung.

    Für die Bearbeitung des Förderantrags durch die Regierungspräsidien fallen keine Kosten an.

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage

    Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau)

    Freigabevermerk

    Stand: 05.05.2021

    Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg

         
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    Gemeinde Oberteuringen

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