• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Freizeitangebote
    • Veranstaltungen
    • Bodensee Card PLUS
    • Prospektanforderung
    • Ortsplan / Anfahrt
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Azubi transfer - Förderung beantragen

    Auszubildende, die wegen Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung oder Stilllegung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben fortsetzen. Diese Betriebe können eine Förderung aus dem Programm "Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg erhalten.

    Das Land zahlt die Förderung in Form einer Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jede übernommene Auszubildende und jeden übernommenen Auszubildenden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen - Antrag
    • Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen - Merkblatt

    Zuständige Stelle

    das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Förderung sind u.a.:

    Das aufnehmende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe

    • hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
    • weniger als 500 Beschäftigte und
    • setzt die Ausbildung fort.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.

    Sie erhalten einen Bescheid des Wirtschaftsministeriums.

    Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden, wenn die Ausbildung fortgesetzt wird. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Wirtschaftsministerium einreichen.

    Fristen

    Reichen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden ein.

    Erforderliche Unterlagen

    • Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages

    Hinweis: Das Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.

    Kosten

    Keine

    Vertiefende Informationen

    • Informationen des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg

    Rechtsgrundlage

    • Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE