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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

    Zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

    Gemeinde Oberteuringen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

    Kosten

    Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 34 Gesetz über das Frieshofs- und Leichenwesen(BestattG BW) ( Zulässigkeit der Erdbestattung)
    • § 44 Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG) (Leichenpass)
    • § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)

    Freigabevermerk

    • 16.08.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
         
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    Gemeinde Oberteuringen

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    88094 Oberteuringen

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    07546 299 - 88

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