• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Bodensee Card PLUS
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Ausbildungsförderung - Änderung persönlicher Daten dem Bundesverwaltungsamt mitteilen

    Wenn Sie Ausbildungsförderung erhalten haben, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt jeden Wohnungswechsel und jede Namensänderung mitteilen. Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen. Das gilt auch, wenn es beispielsweise aus Vergesslichkeit passiert. Eine Mitteilung an das für Sie bis zum Förderungsende zuständige Amt für Ausbildungsförderung reicht nicht aus.

    Die Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Vom Bundesverwaltungsamt erhalten Sie etwa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser stellt die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer fest. Zugleich werden darin der Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten festgesetzt.

    Onlineantrag und Formulare

    • Änderungsmitteilung

    Zuständige Stelle

    das Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Bundesverwaltungsamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie haben Ausbildungsförderung erhalten.

    Verfahrensablauf

    Sie können dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten telefonisch, schriftlich oder online übermitteln.

    Erforderliche Angaben sind bei Umzug, Heirat oder Scheidung:

    • Name und, soweit zutreffend, früherer Name
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • falls bereits Briefverkehr mit dem BVA besteht: Geschäftszeichen
    • Förderungsnummer (z.B. aus dem letzten BAföG-Bescheid)
    • neue und alte Anschrift

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie die Mitteilung versäumen: EUR 25,00 oder mehr, je nach Aufwand der Anschriftenermittlung

    Hinweise

    Hinweis für freigestellte Darlehensnehmer

    Das Bundesverwaltungsamt kann Sie in der Rückzahlungsphase auf Antrag wegen geringen Einkommens für eine bestimmte Dauer von der Rückzahlungsverpflichtung freistellen. Eine Freistellung können Sie nur für Rückzahlungsraten erhalten, die noch nicht fällig geworden sinde . Jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt sofort schriftlich oder über das BAföG-Onlineformular "Änderungsmitteilung" mitteilen.

    Rechtsgrundlage

    § 12 Darlehensverordnung (DarlehensV) (Mitteilungspflichten des Darlehensnehmers)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2016 freigegeben.

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE