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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen

    Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Aufstieg von Luftballons - Erlaubnis beantragen
    • Massenaufstieg von Kinderluftballons - Informationen der Deutschen Flugsicherung (DFS)

    Zuständige Stelle

    • für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis: das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
    • für die Flugverkehrskontrollfreigabe: die Deutsche Flugsicherung
    Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit [Regierungspräsidium Stuttgart]

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Es gibt zwei Fälle, in denen bei einem Aufstieg von Luftballonen eine Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist:

    • In einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist es verboten, Kinderballone aufsteigen zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine Ausnahmeerlaubnis bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragen.
    • Bevor Sie kontrollierten Luftraum und Luftraum über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle nutzen möchten, müssen Sie für den Massenaufstieg von Kinderballonen und für den Aufstieg von gebündelten Kinderballonen bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einholen.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis können Sie per E-Mail an das folgende Funktionspostfach des Regierungspräsidiums Stuttgart schicken: bnl@rps.bwl.de

    Den Online-Antrag auf Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie nur auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung (DFS) stellen. Auf dieser Homepage finden Sie darüber hinaus ein Infoblatt zu diesem Themengebiet sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten darauf.

    Im Antrag müssen Sie angeben:

    • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
    • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
    • Anzahl der Ballone
    • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

    Hinweis: Wenn der Massenaufstieg der Ballone im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

    Fristen

    mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel zwei Wochen

    Rechtsgrundlage

    • § 19 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Verbotene Nutzung des Luftraums)
    • § 21 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums)
    • § 2 der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) (Gebühren) in Verbindung mit Abschnitt VI Nr. 15a des Gebührenverzeichnisses

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 24.09.2020 freigegeben.

         
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