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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Auf Kartellrechtsverstöße hinweisen

    Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

    Hinweis: Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

    • Kartellen oder
    • Machtmissbräuchen

    führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

    Zuständige Stelle

    das Bundeskartellamt

    Bundeskartellamt

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
      • Online-Formular,
      • Brief (per Post),
      • Telefon oder
      • E-Mail
    • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
    • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
    • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.   

    Fristen

    Keine

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

    Vertiefende Informationen

    • Hinweise auf der Internetseite des Bundeskartellamts
    • Broschüre „Erfolgreiche Kartellverfolgung - Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher“ (PDF)

    Rechtsgrundlage

    § 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

    Freigabevermerk

    Stand: 18.08.2020

    Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

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