• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Freizeitangebote
    • Veranstaltungen
    • Bodensee Card PLUS
    • Prospektanforderung
    • Ortsplan / Anfahrt
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Verfahren

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen bei anerkannten Spätaussiedlern - Gradumwandlungen beantragen

    Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:

    Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.

    Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:

    • in lateinische Schrift übertragen
    • die im Herkunftsland zugelassene oder übliche Abkürzung führen
    • eine wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen.

    Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder.

    Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.

    Zuständige Stelle

    Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Studienabschluss vor der Einreise an einer anerkannten Hochschule im Aussiedlungsgebiet
    • Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mit einem deutschen Studienabschluss
    • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen formlosen Antrag stellen. Diesen müssen Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Liegen bei Ihnen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wandelt die zuständige Stelle Ihren ausländischen Grad in einen gleichwertigen deutschen Grad um und übersendet Ihnen hierzu ein offizielles Schreiben (Bescheid). Die Möglichkeit einer Gradumwandlung gibt es nur für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz.

    Erforderliche Unterlagen

    • amtlich beglaubigte Kopie
      • des Diploms mit Anlage im Original
      • der Übersetzung des Diploms mit Anlage
      • der Spätaussiedlerbescheinigung oder des Vertriebenenausweises
      • gegebenenfalls: der Bescheinigung über eine Namensänderung
    • Kopie des Personalausweises
    • Lebenslauf

    Vertiefende Informationen

    • Merkblatt des Wissenschaftsministeriums in deutsch
    • Merkblatt des Wissenschaftsministeriums in englisch

    Rechtsgrundlage

    § 37 Absatz 1 Satz 3 Landeshochschulgesetz (LHG) (Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen; Zeugnisbewertung nach der Lissabon-Konvention) in Verbindung mit

    § 10 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Prüfungen und Befähigungsnachweise)

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2020 freigegeben.

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

    St.-Martin-Platz 9
    88094 Oberteuringen

    07546 299 - 0
    07546 299 - 88

    rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
    Impressum Datenschutzerklärung

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag
    8:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch
    8:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag
    8:00 - 12:30 Uhr

    Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

    Regionales
    powered by Komm.ONE