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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Änderungen an die Krankenkasse melden

    Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.

    Zuständige Stelle

    Ihre Krankenkasse

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    In ihren Lebensverhältnissen hat sich etwas geändert und das hat Einfluss auf das Versicherungsverhältnis.

    Sie sind verpflichtet, von sich aus alle Auskünfte zu geben, die für Sie erkennbar Einfluss auf das Versicherungsverhältnisses haben und konkrete Fragen der Krankenkasse zu beantworten. Können Sie auf einzelne Fragen nicht antworten, weil sie selbst beispielsweise von bestimmten Dingen noch keine Kenntnis haben, müssen Sie dies angeben.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Kosten

    keine

    Rechtsgrundlage

    § 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

    Freigabevermerk

    Stand: 15.03.2022

    Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg

         
    Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen >> Verfahren
     

    Gemeinde Oberteuringen

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