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Verfahren

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Leistungen
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Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach Heirat beantragen

    Durch die Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur eine Person Arbeitslohn bezieht, gilt für diese Person nicht mehr die Lohnsteuerklasse I, sondern die Steuerklasse III.

    Beziehen Sie beide Arbeitslohn, können Sie entscheiden:

    • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV. Dies ist der gesetzliche Regelfall.
    • Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor.
    • Sie wählen die Kombination aus Steuerklasse III und V.

    Hinweis: Ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartner möglich. Dann werden beide Personen in die Steuerklasse IV eingereiht. Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen und eigenhändig unterschreiben.

    Onlineantrag und Formulare

    • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2021
    • Antrag auf Steuerklassenwechsel

    Zuständige Stelle

    Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

    Finanzamt Friedrichshafen

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Heirat oder
    • Eintragung einer Lebenspartnerschaft

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Wechsel der Steuerklassen gemeinsam beantragen. Wenn Sie das Faktorverfahren wählen, müssen Sie auch die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres angeben. Füllen Sie dazu den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" aus.

    Bei einer Eheschließung teilt das elektronische Verfahren ELStAM Ihnen und Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Lebenspartnerin/Ihrem Lebenspartner automatisch die Steuerklasse IV zu, nachdem die Meldebehörde die Verheiratung oder die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Melderechtsdatenbank eingetragen hat.

    Achtung: Bezieht nur eine Personr Arbeitslohn gilt aus rechtlicher Sicht für diese Person die Steuerklasse III. Sie müssen einen "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartner" beim dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt stellen. Das Finanzamt ändert dann die automatisch vergebene Steuerklasse IV in Steuerklasse III ab.

    Durch die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft verlieren Sie nicht Ihr Recht auf den jährlichen Wechsel der Steuerklassenkombination.

    Hinweis: Die gewählte Kombination der Steuerklassen gilt für Sie weiter, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie ab 2019 erstmals für 2 Jahre neu beantragen.

    Seit dem 1. Oktober 2021 können Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel im Onlineportal “Mein Elster“ unter www.elster.de an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat notwendig. Hierfür müssen Sie sich einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.

    Fristen

    Bis spätestens 30. November

    Erforderliche Unterlagen

    Keine

    Vertiefende Informationen

    • Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind
    • Seite der elektronischen Steuererklärung ELSTER

    Rechtsgrundlage

    • §§ 39 und 39e Einkommensteuergesetz (EStG) (Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 08.03.2022 freigegeben.

         
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