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Lebenslagen

Umzug

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Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Alle Angaben beziehen sich auf den Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt der Ort, an dem Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnsitz. Als Nebenwohnung (oder auch Zweitwohnung) wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Bestimmung der Hauptwohnung)

Zugehörige Leistungen

  • Schornsteinfeger beauftragen
     
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Gemeinde Oberteuringen

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