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Lebenslagen

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Umzug

Alle Lebenslagen anzeigen | Umzug
  • Adresse ändern
  • Checkliste zum Umzug
  • Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
  • Meldepflicht
  • Sonstige Ab- und Anmeldungen
  • Umzug des Gewerbebetriebes
  • Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

Rechtsgrundlage

  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Bestimmung der Hauptwohnung)

Zugehörige Leistungen

  • Abfall und Müll entsorgen
  • Adressbuch - Eintrag sperren lassen
  • Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
  • Änderungen an die Krankenkasse melden
  • Änderungen an die Rentenversicherung melden
  • Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
  • Arbeitslosengeld I und II: Veränderungsmitteilung abgeben
  • Ausbildungsförderung - Änderung persönlicher Daten dem Bundesverwaltungsamt mitteilen
  • Beschwerde gegen Anbieter von Internet- und Telefonanschlüssen einreichen
  • Bewohnerparkausweis beantragen
  • Elterngeld beantragen
  • Gewerbe abmelden
  • Gewerbe anmelden
  • Gewerbe ummelden
  • Haltverbotzone einrichten
  • Hundesteuer - Hund abmelden
  • Hundesteuer - Hund anmelden
  • Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
  • Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
  • Kinderzuschlag beantragen
  • Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
  • Meldebescheinigung beantragen
  • Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
  • Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
  • Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
  • Melderegister - Auskunftssperre beantragen
  • Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
  • Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
  • Personalausweis - Adresse ändern lassen
  • Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern
  • Schornsteinfeger beauftragen
  • Schulbezirkswechsel beantragen
  • Wohnberechtigungsschein beantragen
  • Wohngeld beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz anmelden
  • Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
     
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Gemeinde Oberteuringen

St.-Martin-Platz 9
88094 Oberteuringen

07546 299 - 0
07546 299 - 88

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Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Freitag
8:00 - 12:30 Uhr

Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

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