• Gehe zum Navigationsbereich
  • Gehe zum Inhalt
Startseite
  • Gemeinde
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Geschichte
    • Partnergemeinden
    • Infos A-Z
    • Zahlen-Daten-Fakten
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Vereine
    • Helferkreis Flucht und Asyl
    • Wirtschaft
    • Kulturhaus Mühle
    • Bürgerstiftung
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
    • Haus am Teuringer
    • Gemeindeentwicklungskonzept 2035
    • Bauen / Wohnen
    • Barrierefreies Oberteuringen
    • Neubau Teuringer-Tal-Schule
    • European-Energy-Award
    • Einrichtungen
    • Soziales
    • Gesundheit
    • Notruf / Bereitschaft
    • Links
    • Hochwasser Informationen
  • Tourismus
    • Unterkünfte
    • Gastronomie
    • Freizeitangebote
    • Veranstaltungen
    • Bodensee Card PLUS
    • Prospektanforderung
    • Ortsplan / Anfahrt
    • Broschüre Oberteuringen barrierefrei
  • Gemeinde
  • Rathaus / Service
    • Stellenausschreibungen
    • Wahlen
    • Gemeinderat
    • Mitarbeiter
    • Bürgerbeteiligung
    • Wegweiser A - Z
    • Lebenslagen
      • Verfahren
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Haushalt
    • Formulare
    • Mitteilungsblatt
    • Mängelmelder
    • Ausschreibungen und Vergaben
  • Leben / Wohnen
  • Tourismus

Lebenslagen

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Hilfen zur Erziehung

Alle Lebenslagen anzeigen | Familie und Kinder | Beratungsstellen für Familien | Hilfen zur Erziehung

Sie kommen mit Ihren Kindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? Die Situation ist so verfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten? Dann kann Ihnen das Jugendamt mit einem sehr breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot helfen. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann.

Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von Minderjährigen zu.

Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist stets, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt.

Um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zu abzumildern, reichen in den meisten Fällen beratende oder unterstützende Hilfen aus wie beispielsweise

  • Erziehungsberatung,
  • Erziehungsbeistand in Form eines Betreuungshelfers oder einer Betreuungshelferin
  • sozialpädagogische Familienhilfe.

In besonderen Situationen können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise durch

  • Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie,
  • Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform oder durch
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.

Rechtsgrundlage

  • § 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 8) (Hilfen zur Erziehung)

Zugehörige Leistungen

  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
  • Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
  • Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
  • Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
  • Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
  • Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
  • Hilfe für junge Volljährige
  • Hilfeplan aufstellen
  • Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
  • Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
  • Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten erhalten
  • Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
  • Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
  • Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.02.2022 freigegeben.

     
Sie sind hier: Startseite >> Rathaus / Service >> Lebenslagen
 

Gemeinde Oberteuringen

St.-Martin-Platz 9
88094 Oberteuringen

07546 299 - 0
07546 299 - 88

rathaus@oberteuringen.de Ortsplan/Anfahrt
Impressum Datenschutzerklärung

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Freitag
8:00 - 12:30 Uhr

Zusätzlich nach vorheriger Vereinbarung

Regionales
powered by Komm.ONE