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Lebenslagen

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Gleichgeschlechtliche Partner

Alle Lebenslagen anzeigen | Der Bund fürs Leben | Familie in der Gesellschaft | Gleichgeschlechtliche Partner
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Von August 2001 bis 30. September 2017 konnten homosexuelle Paare in Form einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Bund fürs Leben schließen.

Seit 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen, nicht mehr aber eine eingetragene Lebenspartnerschaft.

Die gesetzlichen Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften stimmen größtenteils mit denen der Ehe überein. In beiden Formen genießen die Partner und Partnerinnen Unterhaltsrecht, Erbrecht und ein Recht auf gemeinsame Namensführung. Ebenso sind Sie als Lebenspartner oder Lebenspartnerin in die Familienversicherung einbezogen. In der Krankenkasse ist ein Partner oder eine Partnerin ohne eigenes Einkommen daher beitragsfrei mitversichert. Überdies erhält der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin nach dem Tod des anderen eine Hinterbliebenenrente.

Anders als bei der Ehe haben gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebensparterschaft leben kein gemeinsames Adoptionsrecht. Hat aber einer der beiden schon ein Kind, kann der oder die jeweils andere es adoptieren (Stiefkindadoption). Eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen haben das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das heißt, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen dürfen seitdem ein Kind adoptieren, das ihr Partner oder ihre Partnerin schon adoptiert hat.

Rechtsgrundlage

  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG)
  • Artikel 3 Absatz 3 Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (EheÖffnungsG)

Zugehörige Leistungen

  • Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
  • Lebenspartnerschaft - Aufhebung beantragen
  • Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Justizministerium haben ihn am 29.09.2017 freigegeben.

     
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