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Lebenslagen

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

Alle Lebenslagen anzeigen | Der Bund fürs Leben | Familie in der Gesellschaft | Gleichgeschlechtliche Partner | Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin - mit Wirkung für beide - alleine vornehmen.
Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin bestellt hat.

Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie.
Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin haften Sie beispielsweise nicht.

Vertiefende Informationen

Broschüre "Das Recht der Ehe - rechtliche Hinweise" (PDF)

Freigabevermerk

Stand: 14.12.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

     
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Gemeinde Oberteuringen

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