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Lebenslagen

Das Portal "Service-BW" wird durch das Innenministerium Baden-Württemberg betreut und weiterentwickelt. service-bw ist deutschlandweit das erste Portal, das von Land und Kommunen gemeinsam aufgebaut wurde, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Behörden zu erleichtern und den Beschäftigten der Verwaltung eine Basis für die Abwicklung der Verfahren online zu ermöglichen.

Anbieter von Kindertageseinrichtungen

Alle Lebenslagen anzeigen | Familie und Kinder | Kinderbetreuung | Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege | Anbieter von Kindertageseinrichtungen
  • Bau von Kindertageseinrichtungen

Anbieter von Kindertageseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • Gemeinden
  • Träger der freien Jugendhilfe
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
    • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (beispielsweise Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
    • sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (beispielsweise eingetragene Vereine)
    • Studentenwerke
  • Unternehmen für betriebliche Kindertageseinrichtungen
  • privat-gewerbliche Anbieter, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen

Man nennt den Anbieter auch Träger der Einrichtung. 

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Sie ist an viele Voraussetzungen gebunden. Diese Betriebserlaubnis erteilt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Landesjugendamt).

Neben dessen Anforderungen müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden wie Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen, beispielsweise Fluchtwege.

Hilfen für Anbieter:

Die Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs neben den pauschalen Zuweisungen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekommen, besondere Zuweisungen für die Förderung der Kinderbetreuung.

Für die Förderung von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, sind die Gemeinden zuständig. Die Berechnung und die Höhe der Zuschüsse für Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Einrichtung in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen ist.

Das Land fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Schulkindbetreuung. Dabei handelt es sich um Zuwendungen, die in den Verfahrensbeschreibungen näher beschrieben sind. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, die von der Bereitstellung der Mittel im Staatshaushaltsplan abhängig sind. Ein Rechtsanspruch auf diese Zuwendungen besteht nicht.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt darüber hinaus die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen der Gesamtkonzeption "Kompetenzen verlässlich voranbringen" (Kolibri) werden Sprachfördermaßnahmen für sprachförderbedürftige Kinder ab 2 Jahren und 7 Monaten bis zum Schuleintritt gefördert .

Des Weiteren unterstützt das Land die Kommunen bei der Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in der Kindertagesbetreuung durch eine Erhöhung seiner Zuweisung. Gleichzeitig erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen für jedes betreute Kind mit (drohender) Behinderung ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt und einem besonderen Unterstützungsbedarf zur Teilhabe an frühkindlicher Bildung in der Kita einen zusätzlichen Zuschuss von der Standortgemeinde.

Tipp: Wenn Sie nach einer Fördermöglichkeit für Ihr Projekt im Zusammenhang mit dem Angebot von Kinderbetreuungsplätzen oder integrativen Betreuungsformen suchen, wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt beziehungsweise an die Gemeinde.

Vertiefende Informationen

  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen (PDF)
  • Broschüre "Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder" (PDF)
  • Ansprechpartner für Anbieter von Kindertageseinrichtungen

Zugehörige Leistungen

  • Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 18.01.2022 freigegeben.

     
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